top of page

AGBs

Gültigkeit

Allen in Auftrag genommenen oder ausgeführten Aufträgen und Geschäftsbeziehungen der Tätowiererin/des Tätowierers liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

Auftragsannahme

Bei der Annahme von Aufträgen bzw. der Vergabe von Terminen, behält sich die Tätowiererin/der Tätowierer vor, eine dem Auftrag angemessene Anzahlung in Rechnung zu stellen, welche sofort bei Terminvergabe bzw. Auftragsannahme fällig wird. Sollte der Termin seitens der Auftraggeberin/des Auftraggebers nicht eingehalten werden können und nicht spätestens drei Werktage vor dem Termin storniert werden, verfällt der Anspruch auf die Anzahlung seitens der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Bei großen bzw. aufwendigen Aufträgen (ab 300€) beträgt die Frist für die Stornierung sieben Werktage. Die Rückerstattung der Anzahlung, bei rechtzeitiger Stornierung, ist nur gegen einen Gutschein möglich. Des Weiteren behält sich die Tätowiererin/der Tätowierer vor, Arbeiten und Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Auftraggeberin/ der Auftraggeber bestätigt das 18. Lebensjahr vollendet zu haben und frei über seinen/ihren Körper entscheiden zu können.


Bei verspätetem Erscheinen zu vereinbarten Terminen behält sich die Tätowiererin/der Tätowierer vor den Termin verkürzt oder gar nicht wahrzunehmen. Die durch die Verspätung entstehenden Kosten werden der Auftraggeberin/ dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Das Stornieren von vereinbarten Terminen und die damit verbundene Stornierung der Rechnung, unabhängig ob eine Anzahlung geleistet wurde oder nicht, wird dem Auftraggeber / der Auftraggeberin als Aufwandsentschädigung in höhe von 15€ in Rechnung gestellt.


Für die korrekte Schreibweise von Schrift-Tattoos ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber verantwortlich. Für Fehler in der Rechtschreibung ist die Tätowiererin/ der Tätowierer nicht haftbar.

Veränderungs- oder Ergänzungswünsche seitens der Auftraggeberin/ des Auftraggebers an dem zuvor vereinbarten Motiv müssen mindestens eine Woche zuvor mit der Tätowiererin/ dem Tätowierer abgesprochen werden. In dem Fall muss die Auftraggeberin/ der Auftraggeber mit einer Preisanpassung und einer eventuellen Terminverschiebung rechnen, sofern die Abänderungen das Motiv aufwendiger gestalten. Spontane Motivänderungen sind nicht möglich. Sollte die Auftraggeberin/ der Auftraggeber auf spontane Abänderungen bestehen, muss er/ sie die Kosten für die Terminverschiebung in Form der Anzahlung tragen.

Gutscheine

Gutscheine können nicht mit anderen Gutscheinen oder Rabattaktionen sowie Gewinnspielen kombiniert werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Rabatt und Aktionsgutscheine sowie Gewinn- und Kulanzgutscheine haben eine verkürzte Gültigkeit. Enthält ein Gutschein keine Frist, gelten die Gesetzlichen Regelungen.

Einverständnis seitens Der Auftraggeberin/ des Auftraggebers

Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erklärt sich durch ihren/seinen Auftrag mit den an Ihr/Ihm vorzunehmenden Körpermodifikationen (Tattoo etc.) einverstanden und bestätigt, dass diese nach ihrem/seinem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen werden. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erklärt des Weiteren, sich eingehend über die eventuellen Risiken und Folgerisiken eines Tattoos informiert zu haben bzw. sich deren bewusst zu sein und nimmt diese durch seine Auftragserteilung billigend in Kauf.

Haftung

Die Haftung der Tätowiererin/des Tätowierers für die von ihr/ihm ausgeführten Arbeiten beschränken sich lediglich auf den reellen Schaden sowie auf grobe Fahrlässigkeit. In keinem Fall wird garantiert, dass die ausgeführten oder erstellten Arbeiten den Vorstellungen und Ansprüchen der Auftraggeberin/des Auftraggebers genüge leisten bzw. der Auftraggeberin/dem Auftraggeber gefallen. Des Weiteren behält sich die Tätowiererin/der Tätowierer das Recht auf Nachbesserung vor. Für eventuelle wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Einbußen die der Auftraggeberin/dem Auftraggeber durch die Tätowiererin/den Tätowierer ausgeführten Arbeiten entstehen, kann die Tätowiererin/der Tätowierer nicht in Haftung genommen werden.

Nachstechen/Pflege

Die Auftraggeberin/der Auftraggeber hat das Recht einen von der Tätowiererin/dem Tätowierer ausgeübten Auftrag innerhalb der darauffolgenden sechs Monate kostenfrei nachstechen zu lassen, vorausgesetzt der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat sich an die von der Tätowiererin/dem Tätowierer ausgehändigten Pflegeanleitung gehalten. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet sich den ihn/ihr auferlegten Pflegeanleitungen für Tattoos und Körpermodifikationen nachzukommen und diese nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten. Sollten dies Seitens der Auftraggeberin/des Auftraggebers nicht eingehalten werden, verfällt jede Art der Haftung durch die Tätowiererin/den Tätowierer für daraus resultierende Folgeerscheinungen gleich welcher Art.


Bei Nichteinhaltung der notwendigen Pflege und Schonung, sowie das Versäumen des Nachstechtermins ohne rechtzeitiges Stornieren (drei Werktage) behält sich die Tätowiererin/der Tätowierer vor, das Nachstechen in Rechnung zu stellen.

Bei Aufträgen an Körperstellen, bei denen eine schlechte Abheilung vorhersehbar ist (z.B. Horngewebe an Händen und Füßen) verfällt ebenfalls der Anspruch auf eine kostenlose Nachbesserung.

Erkrankungen

Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin verpflichtet sich bei der Erteilung eines Auftrags über eventuelle bei der Auftraggeberin/ dem Auftraggeber vorhandene Allergien, Überempfindlichkeiten, Erbkrankheiten, Krankheiten und ansteckende Krankheiten zu informieren, auch wenn diese erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten bekannt werden.

Sollte die Auftraggeberin/der Auftraggeber wider besseren Wissens Falschangaben machen oder einen bzw. mehrere der o. g. Umstände verschweigen bzw. zurückhalten, behält sich die Tätowiererin/der Tätowierer das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen die Auftraggeberin/den Auftraggeber vorzugehen bzw. auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage zu verlangen und einzufordern.

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen, rechtlichen und sinngemäßen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung im Sinne der Tätowiererin/ des Tätowierers möglichst nahe kommt.

bottom of page